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Anwender­bericht
Dexinger GmbH – Autozubehör

Von Auspuff bis Zündkerze – Mit Vollgas in den Verkauf

Die Ausgangs­situation:

Seit dem 01.05.2016 gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht für das Kassieren von Bareinnahmen. Unternehmen sind somit verpflichtet ihre Bareinnahme, zu denen unter anderem auch Kreditkartenzahlungen zählen, mit einer elektronischen Registrierkasse zu dokumentieren. Davon betroffen sind alle Unternehmen die einen Jahresumsatz von 15.000€ überschreiten. Hinzu kam im selben Jahre die Belegerteilungsverpflichtung, die es den Unternehmen vorschreibt, dem Kunden nach dem Verkauf einen Kassenbeleg auszuhändigen. Vor dem Erlass dieses Gesetzes wurden sämtliche Rechnungen der Autozubehör Dexinger GmbH noch händisch verfasst. „Durch die Registrierkassenpflicht mussten wir uns nach einer Alternative zu unserer bisherigen Art der Rechnungserfassung umsehen“, so Adriana Gugic, eine der Gesellschafterinnen.

Die Lösung:

„Wir haben uns bereits im Jahr 2015 mit dem Thema Registrierkassenpflicht befasst, damit wir zum Inkrafttreten des Gesetzes auch gut vorbereitet sind“, so Gugic. Über einen privaten Kontakt entstand dann die Zusammenarbeit mit dem SelectLine Partner BB-Solution IT & Netzwerktechnik. „Wir haben der Kompetenz und langjährigen Erfahrung unseres Fachhändlers Herrn Brunner vertraut. Haben uns daraufhin die Lösung der SelectLine angeguckt und waren davon gleich überzeugt.“

„Die Bedienerfreundlichkeit und die simple Anwendung sind für uns genauso überzeugend wie die Schnelligkeit, mit der wir nun die Rechnungen erledigen können.“

Adriana Gugic Gesellschafterin, Autozubehör Dexinger GmbH

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